Aktuelles zur Coronaschutzverordnung NRW

Seit dem 03.04.2022 gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Was das für den Aufenthalt unserer Gäste im Wesentlichen bedeutet, skizzieren wir nachfolgend:

 

Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Daher entfällt für Gäste in Ferienwohnungen die 3G-Regelung!  Dies gilt auch für Restaurants, Cafes, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen etc.

 

Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.

 

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 30. April 2022!!